Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung von GeschäftsbedingungenDie nachfolgenden Bedingungen werden durch Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, insbesondere durch Erteilung eines Auftrages, vom Besteller oder Käufer verbindlich anerkannt und gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Andere Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
II. Preise
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der angegebenen Währung ab Werk Ratingen-Lintorf.
III. Lieferzeit, Teillieferungen, höhere Gewalt
Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Vorzeitige Lieferung und Teillieferungen sind zulässig. Bei höherer Gewalt, nicht rechtzeitiger, nicht richtiger oder nicht erfolgter Selbstbelieferung oder unvorhersehbaren Ereignissen sind wir berechtigt, entweder die Lieferung zu verschieben oder die Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse zu verlangen. Schadensersatz wegen Verspätung der Lieferung oder Nichtlieferung ist ausgeschlossen, wenn uns kein grobes Verschulden trifft.
IV. Versand
Der Versand erfolgt in allen Fällen für Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir behalten uns vor, die Versandkosten vorzulegen und den Betrag in der Rechnung zu belasten.
V. Zahlungsbedingungen
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung entweder als Bankeinzug, Nachnahme oder per Vorauskasse netto zu leisten. Bei Zielüberschreitung werden die jeweils banküblichen Zinsen berechnet. „Der Besteller wird im Falle des Verzuges alle Kosten erstatten, die uns bei der Verfolgung unserer Ansprüche entstehen, insbesondere also die Kosten eines Inkassobüros, eines Anwalts und eines Gerichts“. Werden ausnahmsweise Wechsel entgegengenommen, trägt der Besteller die Kosten der Diskontierung und der Einziehung. Wird uns nach Abschluß des Vertrages bekannt, daß der Besteller in eine ungünstige Vermögenslage geraten ist, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Ferner sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Als ungünstige Vermögenslage sind insbesondere Antrag auf Eröffnung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens, die Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis gemäß § 915 ZPO sowie dementsprechende ausländische Verfahren zu verstehen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch nach Abschluß eines Vertrages entstehender Forderungen gegen den Besteller aus jeglicher Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Besteller tritt uns bereits mit Abschluß eines Vertrages seine künftigen Forderungen aus Veräußerungen der Vorbehaltsware ab und verpflichtet sich, seinerseits unsere Rechte zu wahren, insbesondere auf Verlangen einen Weiterverkauf unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Vorstehendem auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Er darf diese also weder verpfänden noch belasten. Kommt es zu einer Pfändung, so ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten evtl. erforderlich werdender Maßnahmen gegen den Besteller oder gegen Dritte zur Wahrung unseres Eigentums gehen zu Lasten des Bestellers. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Vermögensverschlechterung und Zahlungsverzug auf Seiten des Bestellers. Bei einer Übersicherung von mehr als 10 % - zehn Prozent - werden wir den überschießen- den Teil dem Besteller freigeben. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Sollte die vereinbarte Zahlungsweise nicht eingehalten werden oder eine Vermögensverschlechterung beim Besteller eintreten, sind wir zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen sofort berechtigt. Wir sind ferner berechtigt, gelieferte Ware beim Besteller abzuholen. Der Besteller gestattet uns bereits jetzt, seine Räume mit Hilfspersonal zu betreten, ohne daß es hierzu einer gerichtlichen Entscheidung bedarf.
VII. Beanstandungen
Etwaige Beanstandungen der Ware müssen innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Ware beim Besteller bei uns eingehen. Lieferungen, welche an Dritte erfolgen, sind vor der Weitersendung zu überprüfen. Die kaufmännische Rügepflicht bleibt unberührt.
VIII. Gewährleistung
Bei fristgerechten und begründeten Beanstandungen wird nach unserer Wahl mangelhafte Ware nachgebessert, umgetauscht oder es wird Preisnachlaß gewährt. Bei Fehlschlag der Nachlieferung oder Nachbesserung hat der Besteller das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Der Besteller hat uns die Möglichkeit der Beseitigung der Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, ansonsten wir von unserer Haftung befreit sind. In dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr unverhältnismäßig hoher Schäden, kann der Besteller anderweitig Abhilfe schaffen. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Vorbehaltlich einer anderen Anweisung ist sie vom Besteller kostenlos für uns aufzubewahren. Im Falle des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften haften wir auf Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für durch mangelhafte Leistung entstehende Schäden haften wir nur im Falle groben Verschuldens.
IX. Mehr- oder Minderlieferungen
Bei Sonderanfertigungen sind produktionsbedingt Mehr- oder Minderlieferungen unvermeidlich. Die Abweichung kann bis zu 20 % betragen, bei Bestellmengen bis 50 Rollen oder Faltbändern bzw. bis 500 Diagrammscheiben -streifen, bis zu 10 %, bei Bestellmengen bis 500 Rollen oder Faltbändern bzw. bis 5000 Diagrammscheiben -streifen. Bei größeren Bestellmengen kann die Abweichung bis 6 % betragen. Die Vergütung ist in diesem Rahmen entsprechend anzupassen.
X. Haftung
Wir haften unabhängig vom Rechtsgrund (Verletzung von vorvertraglichen Pflichten, von Nebenpflichten, Hauptpflichten etc.) nur im Falle groben Verschuldens, soweit nicht in diesen Bestimmungen oder sonst etwas anderes festgelegt wurde.
XI. Anwendbares Recht
Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
XII.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unter Kaufleuten Ratingen. Wir können wahlweise auch das zuständige Gericht am Sitz des Bestellers anrufen.

